Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

1 Geltungsbereich

Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen, kurz AGB, gelten für alle Verträge zwischen Kletterherz und seinen Kunden/Auftraggebern/Teilnehmern als vereinbart. Die Bestimmungen der AGB gelten für Frauen und Männer gleichermaßen, auch wenn in Folge auf eine genderspezifische Schreibweise verzichtet wird. Die Leistungsbeziehung besteht jeweils zwischen Kletterherz (nachstehend „Anbieter“ genannt) und dem „Teilnehmer“. Die AGB gelten für alle Leistungen und Angebote von Kletterherz, Inhaber: Ulrike Wittich. Dabei ist es nicht von Bedeutung auf welche Art ihre Verbreitung bzw. Annahme stattfand (z.B. mündlich, per E-Mail, über die Website www.kletterherz.de oder andere Offline- oder Online-Kanäle).

2 Vertrag

Der Vertrag kommt mit der Zusendung der Terminbestätigung durch den Anbieter zustande (schriftlich via Email, SMS oder WhatsApp). Die Terminbestätigung gilt als Buchungsbestätigung. Der Vertrag beginnt und endet am genannten Zeitpunkt laut Buchungsbestätigung. Jugendliche unter 18 Jahren benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung mind. eines Erziehungsberechtigten.

Bei fortlaufenden Veranstaltungen, wie etwa Klettertrainings für Kinder, wird ein Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen. Dieser kann ordentlich mit einer Frist von sechs Wochen in Schriftform gekündigt werden.

2.1 Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preise der Leistungen von Kletterherz wie sie auf der Website bei den einzelnen Kursinhalten beschrieben sind verstehen sich in Euro. Die Bezahlung erfolgt durch Überweisung, in bar oder per PayPal. Nach Erhalt der Rechnung ist diese unverzüglich zu begleichen. Bei fortlaufenden Kursen/Trainings ist die Gebühr jeweils monatlich im Voraus per Überweisung zu begleichen.

Mit der schriftlichen Bestätigung durch den Anbieter ist die Anmeldung für Teilnehmer und Anbieter verbindlich.

Leistet der Teilnehmer die Zahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der Anbieter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und dem Teilnehmer Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4 zu belasten. Die Geltendmachung weiterer Schäden, die dem Anbieter aus dem Zahlungsverzug entstanden sind, bleibt davon unberührt.

3 Leistungsgegenstand und Leistungsumfang

3.1 Allgemeines

Kletterherz ist Anbieter von Kletter- und Boulderkursen, Trainings, Workshops, Teamevents, Kindergeburtstagen, Kletterreisen und anderen Kletter-Veranstaltungen, indoor und outdoor. Details zu den jeweiligen Kursen (Leistungen, Inhalte, Preise, etc.) werden auf der Website www.kletterherz.de veröffentlicht. Die inhaltliche Gestaltung der jeweiligen Kurse obliegt allein dem Anbieter. Alle Angebote des Anbieters sind unverbindlich und können jederzeit in ihrem gesamten Umfang geändert werden. Der jeweilige Leiter einer Veranstaltung entscheidet je nach den persönlichen Voraussetzungen der Teilnehmer über die genaue Ausgestaltung. Die Bedingungen der AGB gelten sowohl für den Auftraggeber als auch für Teilnehmer. Sofern die Teilnehmer nicht gleichzeitig Auftraggeber sind, ist der Auftraggeber verpflichtet, die Teilnehmer über die Bestimmungen dieser AGB entsprechend aufzuklären und für deren Einhaltung Sorge zu tragen. Der Auftraggeber stellt den Anbieter von allen Ansprüchen und Haftungen gegenüber den Teilnehmern frei. Dies kann zum Beispiel bei Betriebsausflügen, Teambuilding-Events und anderen bzw. ähnlichen Veranstaltungen der Fall sein.

 3.2 Indoor-Kurse und -Veranstaltungen

Indoor-Kurse finden in allgemein zugänglichen Sportstätten/Kletterhallen statt. Die Teilnehmer an Kursen von Kletterherz haben sich an die jeweiligen Nutzungs- und Hallenordnungen sowie die Sicherheitsbestimmungen der Sportstätte/des Austragungsortes zu halten. Der Anbieter haftet nicht für Fehlverhalten der Teilnehmer oder eventuelle Schäden, die durch Teilnehmer entstehen. Über die jeweiligen Nutzungs- und Hallenordnungen sowie Sicherheitsbestimmungen hat sich der Teilnehmer im Vorfeld selbständig zu informieren.

3.3 Kletterreisen

Für Kletterreisen gilt analog Punkt 3.2. Des Weiteren haben sich die Teilnehmer an die Gepflogenheiten und Gesetze des jeweiligen Reiseziels (Landes) zu halten. Der Anbieter haftet nicht für etwaiges Fehlverhalten oder Gesetzesübertretungen der Teilnehmer.

 3.4 Regelmäßige Trainings

Kletterherz bietet auch regelmäßige Trainings an. Diese können für ein ganzes Schuljahr gebucht werden und müssen monatlich per Überweisung im Voraus bezahlt werden.

3.5 Fremdleistungen

Fremdleistungen wie Anreise, Übernachtungen, Eintrittskosten zu Hallen und anderen Sportstätten, etc. sind keine Leistung des Anbieters und nicht in den Preisen für Kurse etc. enthalten. Für solche Leistungen gelten die AGB der jeweiligen Anbieter. Übernimmt der Anbieter aus organisatorischen Gründen den Einkauf von Fremdleistungen für den Auftraggeber, so tut es das ausschließlich im Namen und auf Vollmacht der Auftraggeber/Teilnehmer. Dies kann z.B. die Anmietung von Räumlichkeiten, Transport der Teilnehmer, Catering, etc. betreffen. Diese organisatorischen Leistungen werden vom Anbieter unentgeltlich erbracht. Sollten in diesem Rahmen Vorauszahlungen von Kletterherz an Dritte (Transportunternehmen, Cateringunternehmen, Vermieter, etc.) geleistet werden müssen, so sind diese vom Auftraggeber/Teilnehmer per Vorauszahlung an Kletterherz zu leisten.

 3.6 Voraussetzungen für die Teilnahme und Verhalten während der Teilnahme

Teilnahmeberechtigt ist jeder, der die physischen und psychischen Voraussetzungen für die jeweilige Veranstaltung erfüllt. Bei Unklarheiten sprechen Sie uns bitte an: Wir möchten niemanden vom Klettern ausschließen, soweit möglich! Des Weiteren muss der Teilnehmer/der Auftraggeber die Voraussetzungen laut Kursbeschreibung erfüllen (z.B. absolvierter Grundkurs oder entsprechende selbst erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten vor Teilnahme an Aufbaukurs). Der Teilnehmer erklärt mit seiner Anmeldung, dass er für eine Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung die notwendigen Kenntnisse und Voraussetzungen erfüllt. Sollte der Teilnehmer körperliche / geistige Einschränkungen haben, sind diese dem Veranstalter vorab mitzuteilen. Der Veranstalter oder dessen Erfüllungsgehilfen sind berechtigt, einen Teilnehmer zu jedem Zeitpunkt von der Veranstaltung auszuschließen, wenn er den Anforderungen nicht entspricht. Der Teilnehmer bestätigt, dass selbst mitgebrachte/eigene Kletterausrüstung den notwendigen technischen Anforderungen entspricht. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet den Anweisungen des Trainers/der Trainer Folge zu leisten. Entspricht er diesen nicht oder bei Verfehlungen gem. den Punkten 3.2 und 3.3 kann er jederzeit von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Die Teilnahme erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr und Verantwortung. Teilnahme unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist nicht gestattet. Muss der Teilnehmer aus gesundheitlichen Gründen Medikamente einnehmen, die seine Reaktion oder Konzentration beeinflussen könnten, ist er verpflichtet, dies dem jeweiligen Kletterherz-Trainer mitzuteilen.

4 Rücktritt

Bei Rücktritt durch den Teilnehmer nach Erhalt der Buchungsbestätigung entstehen folgende Stornokosten:

bei Rücktritt bis 30 Tage vor Veranstaltung 30 %

bei Rücktritt bis 14 Tage vor Veranstaltung: 50 %

bei Rücktritt bis 5 Tage vor Veranstaltung: 80 %

bei Rücktritt vom 4. Tag bis zum Tag des Veranstaltungsbeginns, bei Nichtantritt oder vorzeitiger Abreise: 100 %

bei regelmäßigen Trainings verfallen nicht in Anspruch genommene Termine. Fällt ein Teilnehmer durch schwere Krankheit / Unfall für längere Zeit aus, kann er die Termine nachholen. Dies gilt ab drei nicht wahrzunehmenden Terminen und gegen Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung.

5 Umbuchungen

Umbuchungen sind nur bis 31 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Danach gelten die Regelungen des Rücktritts. Es kann nur auf gleichwertige Kurse/Veranstaltungen umgebucht werden. Es ist vom Teilnehmer eine Umbuchungsgebühr von 20,00 Euo zu bezahlen.

 6 Stornierung durch den Veranstalter

Kletterherz-Veranstaltungen können in der Regel nur durchgeführt werden, wenn die aus der Veranstaltungsausschreibung hervorgehende Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Sollte die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, ist der Anbieter berechtigt, vor Veranstaltungsbeginn (spätestens am 7. Tag vorher) vom Vertrag zurückzutreten. Auch höhere Gewalt (z.B. schlechte Witterungsbedingungen, Verletzung oder Krankheit des Trainers, u.A.)  können zu einer (auch kurzfristigen) Absage einer Veranstaltung führen. In solch einem Falle erhält der Teilnehmer den ausgeschriebenen Preis für die Veranstaltung unverzüglich zurück. Darüber hinaus entstehende Aufwendungen (bspw. Anreisekosten, Unterkunft, Verpflegung etc.) können nicht übernommen werden. Wird eine Veranstaltung durch den Anbieter abgesagt, bemüht er sich, einen Alternativtermin zu benennen (ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht).

Bei den regelmäßigen Trainings ist der Anbieter berechtigt, bis zu fünf Termine pro Jahr ersatzlos ausfallen zu lassen (etwa bei Krakheit des Trainers). Der Veranstalter kann einzelne Termine auch kurzfristig absagen, bis 12 Stunden vor dem jeweiligen Trainingsbeginn.

7 Abbruch der Veranstaltung

Wird eine Veranstaltung/ein Kurs aus Sicherheitsgründen oder aus anderem besonderen Anlass abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Preises/ggf. Vorauszahlungen. Eine mangelhafte Erfüllung des Angebots kann daraus nicht abgeleitet werden.

 8 Haftung und Versicherung

Touren am Fels und in Kletteranlagen sind nie frei von jeglichem Risiko für Leib und Leben. Trotz größtmöglicher Umsicht und Sorgfalt des Kursleiters bleibt ein durch die Sportart bedingtes, erhöhtes Basisrisiko bestehen. Deshalb erfolgt die Teilnahme bei allen Veranstaltungen auf eigene Gefahr und eigene Verantwortung.

Verursacht der Teilnehmer Schäden bei Dritten durch einen Verstoß gegen die Anweisungen des Trainers oder Coachs, ist eine Haftung des Anbieters ausgeschlossen, soweit kein Mitverschulden vorliegt. Der Teilnehmer stellt den Anbieter von Ansprüchen durch Dritte für solche Schäden frei.

Gegen Unfälle und für etwaige notwendige Rettungsmaßnahmen ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner privaten Versicherungen abgesichert. Es besteht keine Versicherung durch den Anbieter. Der Anbieter haftet nur nach den gesetzlichen Bestimmungen.

9 Gerichtsstand

Für die Geschäftsbeziehungen zwischen den Partnern gilt deutsches Recht. Hat der Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, oder ist er Kaufmann oder hat er seinen festen Wohnsitz nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag das Amtsgericht Landsberg am Lech ausschließlicher Gerichtsstand.

10 Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung oder Aufhebung dieser Schriftformklausel. Sollten Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam bzw. undurchführbar sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Das Gleiche gilt, sobald sich herausstellen sollte, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke verpflichten sich die Parteien, eine angemessene Ersatzregelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, dem wirtschaftlich am nächsten kommt, was die Parteien wollten bzw. vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder die Lücke bedacht hätten.